Expertise
Designs
Auf das Äußere bedacht, aber keineswegs oberflächlich
Im Gegensatz zu Patenten und Gebrauchsmustern, die jeweils die konkrete Lösung eines technischen Problems unter Schutz stellen, dienen Designs (Geschmacksmuster) einzig und allein dazu, die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses zu schützen. Erscheinungsmerkmale, die ausschließlich technisch bedingt sind, können durch Designs nicht geschützt werden.
Nur weil hier also das Äußere klar im Vordergrund steht, darf man Designs aber weder Oberflächlichkeit noch Charakterschwäche unterstellen. Auch sie müssen, um rechtsbeständig zu sein, eine Vielzahl an formalen und inhaltlichen Erfordernissen erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Neuheit und Eigenart gegenüber dem Formenschatz; gerade diese beiden Kriterien werden im Registrierungsverfahren aber nicht geprüft. Dies führt zu extrem kurzen Registrierungsverfahren und gibt Ihnen sehr kurzfristig die Möglichkeit, im Verletzungsfall weitreichende Ansprüche geltend zu machen (z.B. Schadenersatzforderungen) und einstweilige Verfügungen zu erwirken.
Zwar kann der Schutzbereich eines einzelnen Designs, der durch die in der Anmeldung enthaltenen Darstellungen des zu schützenden Erzeugnisses festgelegt wird, vergleichsweise eng – und damit leicht umgehbar – sein. Durch eine perfekt auf Ihr Produkt abgestimmte Anmeldestrategie lässt sich aber dennoch ein feinmaschiges Netz aus Schutzrechten flechten, aus dem potentielle Verletzer:innen nicht mehr so leicht entkommen können. Mitbewerbern kann dadurch nicht nur die (identische) Nachahmung Ihrer Produkte, sondern auch die Benutzung sämtlicher Designs untersagt werden, die denselben Gesamteindruck wie eines Ihrer geschützten Designs hervorrufen.
Die Registrierung von Designs ist – verglichen mit Patenten und Gebrauchsmustern – mit sehr geringen Kosten verbunden. Hingegen müssen Dritte, die in Ihre Designs eingreifen und daher gezwungen sind, diese Designs zu Fall zu bringen, aufwändige Löschungsverfahren führen und sind dabei einem hohen Kostenrisiko ausgesetzt.
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass die maximale Laufzeit eines Designs mit 25 Jahren deutlich länger ist als die eines Patentes, dann würde man doch gar nicht glauben, dass es Leute gibt, die von Designs nichts halten.
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