Unsere Leistung

Gutachten

Auf den Punkt gebracht

Ein patentanwaltliches Privatgutachten, etwa zur Frage der Rechtsbeständigkeit eines Schutzrechts oder zu Verletzungsfragen, kann in verschiedenen Situationen nützlich sein:

Vor Gericht oder der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamts dienen Gutachten zur Untermauerung des eigenen Standpunkts. Als zulässige Bescheinigungs- und Beweismittel stellen sie zudem eine gewichtige Entscheidungsgrundlage für den erkennenden Senat dar.

Aber auch abseits von gerichtlichen Auseinandersetzungen können Privatgutachten wertvoll sein, beispielsweise um einen späteren Vorwurf fahrlässigen Handelns entgegenzutreten oder als fundierte Grundlage für Entscheidungsfindungen im Unternehmen.

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