Expertise

Patente

Die Königsklasse für technische Erfindungen

Patente ermöglichen es ihren Inhaber:innen, technische Erfindung in abstrahierter Weise zu schützen und anderen die Benutzung der geschützten Erfindung langfristig zu verbieten. Zusätzlich zu diesem Unterlassungsanspruch können im Falle einer Patentverletzung auch noch weitere Ansprüche (Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, Geld, Rechnungslegung und Auskunft) geltend gemacht und sogar einstweilige Verfügungen erwirkt werden, um Verletzer zur sofortigen Einstellung der Verletzungshandlungen zu zwingen. Im Gegenzug für dieses weitreichende Ausschließungsrecht muss die Erfindung in der Patentanmeldung in all ihren Details offengelegt werden; dies schafft wiederum Anreize für Weiterentwicklungen und Innovation.

Um ein Patent zu erhalten, muss die Erfindung zuallererst technischer Natur sein, d.h. sie muss ein technisches Problem durch technische Mittel lösen. Zudem muss die Erfindung neu sein und darf sich für die Fachperson nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Daher kann eine Erfindung, die bereits veröffentlicht wurde, in der Regel nicht mehr durch ein Patent (aber womöglich noch durch ein Gebrauchsmuster) geschützt werden.

Eine Patentanmeldung muss eine Vielzahl formaler und inhaltlicher Kriterien erfüllen. Wurde eine Anmeldung einmal eingereicht, kann ihr in der Regel auch nichts mehr hinzugefügt werden – und auch Änderungen sind nur noch eingeschränkt möglich. Das bedeutet, dass sämtliche Verfahren – seien es Erteilungs-, Einspruchs-, Patentverletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren – mit jenem Offenbarungsgehalt bestritten werden müssen, der am Anmeldetag in der Anmeldung enthalten war. Vor allem aber wird der Schutzbereich des späteren Patents durch die in der Anmeldung gewählten Formulierungen festgesetzt. Daher legen wir allerhöchsten Wert auf eine sorgfältige und detaillierte Ausarbeitung der Anmeldung.

Dennoch sind wir uns bewusst, dass bei der Einreichung einer neuen Anmeldung jeder einzelne Tag über das Schicksal ihres wirtschaftlichen Vorhabens entscheiden kann – daher erhalten Sie unseren ersten Entwurf in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

Je nachdem, welche Märkte für Sie jeweils relevant sind, können nationale, europäische oder internationale Patentanmeldungen zielführend sein. Da sich die verschiedenen Varianten zum Teil erheblich voneinander unterscheiden – etwa was die jeweiligen Gebühren, Vertretungserfordernisse, Verfahrensabläufe und Schutzvoraussetzungen betrifft –, stimmen wir bereits die Anmeldestrategie individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.

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